zu § 11 - Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen (Lutz/Heilegger/Dunst)
Lutz/Heilegger/Dunst6. LfgFebruar 2022
Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
(1) Während der Wochenend- und Feiertagsruhe dürfen Arbeitnehmer in außergewöhnlichen Fällen mit vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten beschäftigt werden, soweit diese