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zu § 12a - Ausnahmen durch Kollektivvertrag (Lutz/Heilegger/Dunst)

Lutz/Heilegger/Dunst6. LfgFebruar 2022

Ausnahmen durch Kollektivvertrag

 

(1) Der Kollektivvertrag kann weitere Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe zulassen, wenn dies zur Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils sowie zur Sicherung der Beschäftigung erforderlich ist.

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