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zu Art 7 BMR Innergemeinschaftliche Lieferung (Ruppe/Achatz)

Ruppe/Achatz5. AuflNovember 2017

(1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 6 Abs. 1) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet;

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