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zu Art 11 BMR Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen (Ruppe/Achatz)

Ruppe/Achatz5. AuflNovember 2017

(1) Der Unternehmer ist zur Ausstellung von Rechnungen verpflichtet für:

Steuerfreie Lieferungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1;Lieferungen im Sinne des Art. 2;

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