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Art 500 - Übergangsbestimmungen – Basel-I-Untergrenze

1. LfgNovember 2018

(1) Bis zum 31. Dezember 2017 erfüllen Institute, die risikogewichtete Positionsbeträge gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 3 berechnen, und Institute, die die in Teil 3 Titel III Kapitel 4 erläuterten fortgeschrittenen Messansätze für die Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko verwenden, die beiden folgenden Anforderungen:

Sie halten Eigenmittel gemäß Art 92 vor;

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