(1) Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko von Risikopositionen gegenüber KMU werden mit dem Faktor 0,7619 multipliziert.
(2) 1Für die Zwecke dieses Artikels
wird die Risikoposition entweder der Risikopositionsklasse ‚Mengengeschäft‘ oder der Risikopositionsklasse ‚Risikopositionen gegenüber Unternehmen‘ oder der Risikopositionsklasse ‚durch Immobilien besicherte Risikopositionen‘ zugeordnet. 2Ausgefallene Risikopositionen sind ausgeschlossen,
