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Art 416 - Meldung liquider Aktiva (Seifert/Strobl)

Seifert/Strobl1. LfgNovember 2018

(1) 1Institute melden folgende Positionen als liquide Aktiva, sofern nicht nach Abs 2 ausgeschlossen, und nur, wenn die liquiden Aktiva die Bedingungen nach Abs 3 erfüllen:

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