vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 360 - Vereinfachtes Verfahren

1. LfgNovember 2018

(1) Die Eigenmittelanforderung des Instituts für jede Ware errechnet sich hier als die Summe aus

15 % der Nettoposition, unabhängig davon, ob es sich um eine Kauf- oder Verkaufsposition handelt, multipliziert mit dem Kassakurs der Ware;3 % der Bruttoposition (Kaufposition plus Verkaufsposition), multipliziert mit dem Kassakurs der Ware.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte