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Art 361 - Erweitertes Laufzeitbandverfahren

1. LfgNovember 2018

1Institute dürfen anstelle der in Artikel 359 genannten Sätze die Mindestsätze für den Spread den Vortrags- und den einfachen Gewichtungssatz der nachstehenden Tabelle 2 verwenden, sofern sie

Warengeschäfte in erheblichem Umfang tätigen;ein angemessen diversifiziertes Portfolio von Warenpositionen halten;

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