Unterabschnitt 2
Absicherung ohne Sicherheitsleistung und synthetische Unternehmensanleihen (Credit Linked Notes)
(1) 1Vorbehaltlich des Artikels 214 Absatz 1 gilt eine Absicherung, die sich aus einer Garantie oder einem Kreditderivat herleitet, als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

