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Art 213 CRR - Gemeinsame Anforderungen an Garantien und Kreditderivate (Pukel/Trinkl)

Pukel/Trinkl3. LfgApril 2025

Unterabschnitt 2
Absicherung ohne Sicherheitsleistung und synthetische Unternehmensanleihen (Credit Linked Notes)

 

(1) 1Vorbehaltlich des Artikels 214 Absatz 1 gilt eine Absicherung, die sich aus einer Garantie oder einem Kreditderivat herleitet, als anerkennungsfähige Absicherung ohne Sicherheitsleistung, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

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