Art 212 - Anforderungen an sonstige Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung
1. LfgNovember 2018
(1) Bareinlagen bei einem Drittinstitut oder von diesem verwahrte bargeldähnliche Instrumente können gemäß Artikel 232 Absatz 1 behandelt werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: