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Art 212 - Anforderungen an sonstige Arten der Besicherung mit Sicherheitsleistung

1. LfgNovember 2018

(1) Bareinlagen bei einem Drittinstitut oder von diesem verwahrte bargeldähnliche Instrumente können gemäß Artikel 232 Absatz 1 behandelt werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

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