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Art 211 - Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um Leasingrisikopositionen als besichert ansehen zu können

1. LfgNovember 2018

Risikopositionen aus Leasinggeschäften werden von den Instituten als durch das Leasingobjekt besichert angesehen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Die Bedingungen nach Artikel 208 bzw. 210 für die Anerkennung der betreffenden Art von Leasingobjekt als Sicherheit sind erfüllt;

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