Für die Zwecke des Teils 3 Titel II bezeichnet der Ausdruck
‚Risikoposition‘ einen Aktivposten (Vermögenswert) oder einen außerbilanziellen Posten;‚Verlust‘ den wirtschaftlichen Verlust einschließlich wesentlicher Diskontierungseffekte sowie wesentlicher direkter und indirekter Kosten der Beitreibung;
