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Art 5 - Besondere Begriffsbestimmungen für Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko (Blume/Göttinger)

Blume/Göttinger1. LfgNovember 2018

Für die Zwecke des Teils 3 Titel II bezeichnet der Ausdruck

‚Risikoposition‘ einen Aktivposten (Vermögenswert) oder einen außerbilanziellen Posten;‚Verlust‘ den wirtschaftlichen Verlust einschließlich wesentlicher Diskontierungseffekte sowie wesentlicher direkter und indirekter Kosten der Beitreibung;

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