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Art 4 Abs 1 Nr 146 (Dellinger/Schellner)

Dellinger/Schellner3. LfgApril 2025

Nr 146: Großes Institut

1. Hintergrund und Begriffsdefinition im Überblick

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Durch die CRR II (VO [EU] 2019/876) ist es zu einer stärkeren Verankerung des Proportionalitätsprinzips gekommen.11Egger in LSKR, BWG4 (100. Lfg) Art 4 CRR, Rz 297; Weber/Seifert in LNSSWW, KWG u CRR4 Art 4 CRR, Rz 147; Dürselen in Fischer/Schulte-Mattler, KWG u CRR6 Art 4 CRR, Rz 510. In diesem Sinne wurde einerseits das kleine und nicht komplexe Institut definiert (Art 4 Abs 1 Nr 145), für das es gewisse Erleichterungen gibt (vgl näher Nr 145 Rz 20 ff). Auf der anderen Seite wurde in Art 4 Abs 1 Nr 146 eine Definition für das große Institut aufgenommen, das einige Zusatzvorschriften zu beachten hat (siehe näher Rz 9 f). Im Ergebnis gibt es nach Nr 145 und 146 damit drei Institutsklassen: 1. Kleine und nicht komplexe Institute; 2. Große Institute; 3. „Normale“ bzw „andere“ Institute (siehe dazu näher Nr 145 Rz 4).

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