Erklärtes Ziel der
CRR II (VO [EU] 2019/876) war eine Stärkung des
Proportionalitätsprinzips. Für kleinere und weniger komplexe Institute sollen gewisse Erleichterungen gelten (siehe dazu näher Rz 20 ff), damit sie nicht durch übermäßigen Befolgungsaufwand belastet werden. Dafür ist eine exakte Definition des Begriffs „kleines und nicht komplexes Institut“ notwendig. Die entsprechende Definition wurde durch die CRR II in Nr 145 des Definitionenkataloges von Art 4 aufgenommen.