Eine spekulative Immobilienfinanzierung liegt nach Nr 79 vor, wenn Darlehen gewährt werden, „zum Zwecke des Erwerbs, der Entwicklung oder des Baus von oder im Zusammenhang mit Immobilien bzw. Flächen für solche Immobilien mit der Absicht diese gewinnbringend zu verkaufen“. Diese Definition der „spekulativen Immobilienfinanzierung“ hat Bedeutung für die Risikogewichtung solcher Finanzierungen und damit für das Ausmaß der Eigenmittelunterlegungspflicht. Eine spekulative Immobilienfinanzierung gilt gemäß Art 128 Abs 2 lit d als
Position mit besonders hohen Risiken und erhält daher im Kreditrisikostandardansatz gemäß Art 128 Abs 1 ein Risikogewicht von 150%.