vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 4 Abs 1 Nr 79 (Dellinger)

Dellinger1. LfgNovember 2018

II. Ausgewählte Begriffsbestimmungen

Nr 79: Spekulative Immobilienfinanzierung

1
Eine spekulative Immobilienfinanzierung liegt nach Nr 79 vor, wenn Darlehen gewährt werden, „zum Zwecke des Erwerbs, der Entwicklung oder des Baus von oder im Zusammenhang mit Immobilien bzw. Flächen für solche Immobilien mit der Absicht diese gewinnbringend zu verkaufen“. Diese Definition der „spekulativen Immobilienfinanzierung“ hat Bedeutung für die Risikogewichtung solcher Finanzierungen und damit für das Ausmaß der Eigenmittelunterlegungspflicht. Eine spekulative Immobilienfinanzierung gilt gemäß Art 128 Abs 2 lit d als Position mit besonders hohen Risiken und erhält daher im Kreditrisikostandardansatz gemäß Art 128 Abs 1 ein Risikogewicht von 150%.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!