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Art 4 Abs 1 Nr 75c (Dellinger)

Dellinger3. LfgApril 2025

Nr 75c: Risikoposition aus nicht-einnahmengenerierenden Immobilien (Nicht-IPRE-Risikoposition)

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Die Definition der Nicht-IPRE-Risikoposition stellt die genaue Umkehrung der vorstehenden (vgl Nr 75b) Definition einer IPRE-Risikoposition dar: Immer dann, wenn eine Risikoposition überhaupt durch eine oder mehrere Wohn- oder Gewerbeimmobilien besichert ist und keine IPRE-Risikoposition darstellt, ist sie eine Nicht-IPRE-Risikoposition. Dass die durch Immobilien besicherte Risikoposition keine IPRE-Risikoposition darstellt, kann zB daran liegen, dass die als Sicherheit dienende Liegenschaft von vornherein keine maßgeblichen Einnahmen generiert (vgl Nr 75b Rz 8 f) oder daran, dass der Kreditnehmer auf die sehr wohl erhofften Einnahmen aus der als Sicherheit dienenden Liegenschaft nicht angewiesen ist (vgl Nr 75b Rz 5 f), weil er für die Kreditrückzahlung auch über andere wesentlichere Einkunftsquellen verfügt.

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