Nr 75b: Risikoposition aus einnahmengenerierenden Immobilien (IPRE-Risikoposition)
1. Allgemeines – Bedeutung
Art 4 Abs 1 Nr 75b (eingefügt durch die CRR III, VO [EU] 2024/1623) definiert eine IPRE-Risikoposition (IPRE steht für Income Producing Real Estate, also für eine einnahmengenerierende Liegenschaft), vereinfacht gesagt, als immobilienbesicherte Risikoposition, bei der die Rückzahlung eher „von den Zahlungsströmen abhängt, die durch die diese Risikoposition besichernden Immobilien generiert werden,“ als „von der Fähigkeit des Schuldners, die Kreditverpflichtungen aus anderen Quellen zu erfüllen“. Primäre Quelle der Zahlungsströme sollen dabei Miet- oder Pachteinnahmen oder Verkaufserlöse aus der als Sicherheit dienenden Liegenschaft sein. Der Grund für die Sonderbehandlung von IPRE-Risikopositionen ist der Risikogleichlauf zwischen der Bonität des Kreditnehmers und dem Wert der Sicherheit:1 Wenn die Einnahmen aus der als Sicherheit dienenden Liegenschaft wider Erwarten sinken oder ganz ausfallen, ist nicht nur der Kreditnehmer nicht in der Lage den Kredit zurückzuzahlen, sondern auch der vom Ertrag abhängige Wert der Liegenschaft ist geringer als angenommen. Die Sicherheit verliert also ausgerechnet dann an Wert, wenn es auf sie ankäme. Dies erklärt die höhere Risikogewichtung von IPRE-Risikopositionen (näher Rz 2 f). Wo dieser Risikogleichlauf nicht besteht, zB weil nicht die einnahmengenerierende, sondern eine andere Liegenschaft (etwa das Privathaus des Kreditnehmers) als Sicherheit dient, liegt von vornherein keine IPRE-Risikoposition vor.Seite 1

