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Art 4 Abs 1 Nr 75a (Dellinger)

Dellinger3. LfgApril 2025

Nr 75a: Gewerbeimmobilie

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Der Begriff der Gewerbeimmobilie iSd Nr 75a ist breiter als nach allgemeinem Sprachgebrauch. Er umfasst jede Immobilie, die keine Wohnimmobilie ist. Es geht also in direkter Umkehrung um die gesamte Restmenge jener Liegenschaften, die die Kriterien einer Wohnimmobilie nach Nr 75 nicht erfüllen. Dies betrifft nicht nur gewerblich oder industriell oder für Dienstleistungszwecke genutzte Flächen, wie Fabriken, Geschäftsräumlichkeiten aller Art, Büros, Lagerplätze etc, sondern auch Wald und Agrarflächen, Grünland, Bauland (selbst solches mit Widmung als Wohngebiet, sofern es noch keinen Baubeginn bzw bei Häuselbauern noch keine Baubewilligung gibt – näher Nr 75 Rz 10), gemischt genutzte Flächen, wenn die als Wohnimmobilien einzustufenden Flächen nicht überwiegen (dazu Nr 75 Rz 7), etc.

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