Nr 28: Mutterinstitut in einem Mitgliedstaat*)
1. Allgemeines und Historisches
Art 4 Abs 1 Nr 28 enthält die Legaldefinition der Wendung „Mutterinstitut in einem Mitgliedstaat“. Gemäß dieser Definition idF CRR III (VO [EU] 2024/1623) ist ein Mutterinstitut in einem MS „ein Institut in einem Mitgliedstaat, das ein Institut oder ein Finanzinstitut als Tochterunternehmen hat oder das eine Beteiligung an einem Institut oder Finanzinstitut hält und das nicht selbst Tochterunternehmen eines anderen im selben Mitgliedstaat zugelassenen Instituts oder einer im selben Mitgliedstaat errichteten Finanzholdinggesellschaft oder gemischten Finanzholdinggesellschaft ist“. Zweck der Legaldefinition ist es, der Wendung des Mutterinstitutes in einem MS für die Zwecke der CRR eine einheitliche Bedeutung zu geben, um eine möglichst weitgehende Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EU zu erreichen und vor dem Hintergrund vielfältiger Rechtstraditionen unterschiedliche mitgliedstaatliche Interpretationen zu vermeiden.1 In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es stRsp des EuGH2 ist, dass Vorschriften, die für die ErmittSeite 1

