Nr 27: Unternehmen der Finanzbranche*)
1. Allgemeines und Historisches
Art 4 Abs 1 Nr 27 enthält die Legaldefinition des Begriffes „Unternehmen der Finanzbranche“. Danach ist ein Unternehmen der Finanzbranche ein Institut, ein FI, ein (Drittland-)Versicherungsunternehmen, ein (Drittland-)Rückversicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft iSd Art 212 Abs 1 lit f der Solvency II-RL1, ein gemäß den Bedingungen des Art 4 der Solvency II-RL aus dem Anwendungsbereich jener RL ausgenommenes Unternehmen sowie ein Drittlandsunternehmen, dessen Hauptgeschäftstätigkeit der eines vorgenannten Unternehmens vergleichbar ist. Zweck der Legaldefinition ist es, dem Begriff des Unternehmens der Finanzbranche für die Zwecke der CRR eine einheitliche Bedeutung zu geben, um eine möglichst weitgehende Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EU zu erreichen und vor dem Hintergrund vielfältiger Rechtstraditionen unterschiedliche mitgliedstaatliche Interpretationen zu vermeiden.2 In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es stRsp des EuGH3 ist, dass Vorschriften, die für die ErmittSeite 1

