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Art 4 Abs 1 Nr 9 (Dellinger/Schellner)

Dellinger/Schellner3. LfgApril 2025

Nr 9: Leitungsorgan

1. Europäische Vorgaben: Monistisches System – Dualistisches System

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In Art 4 Abs 1 Nr 9 CRR wird für die Definition des Leitungsorgans auf Art 3 Abs 1 Nr 7 CRD IV verwiesen. Dort wird der Begriff „Leitungsorgan“ definiert als „das Organ oder die Organe eines Instituts, das (die) nach nationalem Recht bestellt wurde (wurden) und befugt ist (sind), Strategie, Ziele und Gesamtpolitik des Instituts festzulegen und die Entscheidungen der Geschäftsleitung11Der hier verwendete Begriff „Geschäftsleitung“ ist wiederum in Art 3 Abs 1 Nr 9 CRD IV definiert, und zwar idF der CRD VI als „die natürlichen Personen, die in einem Institut Geschäftsführungsaufgaben wahrnehmen, gegenüber dem Leitungsorgan unmittelbar rechenschaftspflichtig sind, ohne Mitglieder dieses Organs zu sein, und unter Führung des Leitungsorgans für das Tagesgeschäft des Instituts verantwortlich sind“. Die Geschäftsleitung steht also hierarchisch unter dem Leitungsorgan und darf nicht mit den Geschäftsleitern nach BWG, die „Leitungsorgan“ sind (vgl dazu näher die folgende Kommentierung), verwechselt werden. Zum Begriff „Geschäftsleitung“ siehe näher die Kommentierung von Nr 10 Rz 1 ff. zu kontrollieren und zu überwachen, und dem die Personen angehören, die die Geschäfte des Instituts tatsächlich führen“. In den folgenden zwei Nummern differenziert die CRD IV idF CRD VI (RL [EU] 2024/1619) den Begriff des Leitungsorgans noch weiter und definiert in Nr 8 das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion und – neu eingefügt durch die CRD VI – in Nr 8a das Leitungsorgan in seiner leitenden Funktion. „Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion“ ist „das Leitungsorgan bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe der Beaufsichtigung und Überwachung der Entscheidungsprozesse der Geschäftsleitung“. „Leitungsorgan in seiner leitenden Funktion“ ist „das Leitungsorgan bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe der Leitung eines Instituts, einschließlich der Personen, die die Geschäfte des Instituts tatsächlich führen“.

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