vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 4 Abs 1 Nr 2 (John)

John3. LfgApril 2025

Nr 2: Wertpapierfirma*)*) Die Kommentierung gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder und bindet die EZB in keiner Weise.

1. Allgemeines und Historisches

1
Art 4 Abs 1 Nr 2 enthält die Legaldefinition des Begriffes „Wertpapierfirma“. Danach ist eine WPF „eine Wertpapierfirma im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 [MiFID II], die gemäß der genannten Richtlinie zugelassen wurde, mit Ausnahme von Kreditinstituten“. Zweck der Legaldefinition ist es, dem WPF-Begriff für die Zwecke der CRR eine einheitliche Bedeutung zu geben, um eine möglichst weitgehende Rechtsvereinheitlichung innerhalb der EU zu erreichen und vor dem Hintergrund vielfältiger Rechtstraditionen unterschiedliche mitgliedstaatliche Interpretationen zu vermeiden.11 Siehe dazu auch Art 4 Allgemeines, Rz 2. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es stRsp des EuGH22 EuGH 30.3.2023, Rs C-651/21 , М. Ya. M., Rz 41; EuGH 20.4.2023, Rs C-580/21 , EEW Energy from Waste Großräschen GmbH/MNG Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom GmbH, Rz 23; EuGH 26.10.2023, verb Rs C-207/22 , C-267/22 und C-290/22 , Lineas – Concessões de Transportes SGPS SA ua, Rz 53. ist, dass Vorschriften, die für die Ermittlung ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der MS verweisen, autonom und daher in sämtlichen MS gleich auszulegen sind. Das trifft auch auf den WPF-Begriff des Art 4 Abs 1 Nr 2 zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!