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VI.7.2 ERLASS: „Schutzhelm für elektrotechnische Arbeiten“

8. AuflJänner 2025

Schutzhelme, die bei elektrotechnischen Arbeiten getragen werden, dürfen Lüftungsöffnungen aufweisen, sofern nicht unter Spannung gearbeitet wird. Helme mit Lüftungsöffnungen reduzieren die Hitzebelastung bei Arbeiten, die bei sommerlichen Temperaturen bzw bei direkter Sonneneinstrahlung ausgeführt werden. Jedoch erfüllen diese Helme auf Grund der Öffnungen nicht die Anforderungen der ÖNORM EN 397 „Industrieschutzhelme“ hinsichtlich elektrischer Isolierung.

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