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VI.7.1 ERLASS: „Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf Flachdächern (Neufassung 2014)“

8. AuflJänner 2025

Flachdächer müssen mitunter zu Reinigungs- und Wartungsarbeiten (Reinigung, Service technischer Aufbauten, Schneeräumung) von eigenen oder betriebsfremden Arbeitnehmer/innen begangen werden. Dieser Erlass stellt dar, welche Strategien der Vermeidung von Absturzgefahr bzw. der Sicherung gegen Absturz bei der Durchführung von Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf Flachdächern bestehen, unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass Arbeitgeber/innen technische Schutzmaßnahmen auf dem Dach durchführen können.

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