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VI.6.1 ERLASS: „Anpassung von Grenzwerten“

8. AuflJänner 2025

Der Großteil der im Arbeitnehmerschutz geltenden Grenzwerte wurde für eine tägliche Exposition von 8 Stunden festgesetzt. Dieser Beurteilungszeitraum von 8 Stunden schließt auch allfällige expositionsfreie Phasen mit ein. Eine relevante Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN) ist allerdings in Arbeitszeitmodellen beschäftigt, durch die es zu 8 Stunden überschreitenden Arbeitszeiten kommt, u.a. durch Schicht- oder Wechseldienst, geblockte Arbeitszeiten oder durch Überstunden. In Österreich arbeiten 17 % der AN regelmäßig mehr als 40h/Woche, 10 % arbeiten im Schichtdienst (Eurofound, Sixth European Working Conditions Survey. Luxembourg 2015). Um den Arbeitnehmerschutzvorschriften Rechnung zu tragen, muss der Schutz der AN auch in diesen Expositionsszenarien gewährleistet werden.

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