Es werden immer wieder Anfragen bezüglich der Notwendigkeit von Eignungs- und Folgeuntersuchungen im Zusammenhang mit der VGÜ 2008 gestellt. Dieser Erlass soll daher der Klarstellung dienen und eine Anleitung zur Evaluierung von Untersuchungspflichten (§§ 4 und 5 ASchG iVm § 2 VGÜ) darstellen. Wesentlichste Grundlage dafür ist die Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen (§§ 40 ff ASchG), insbesondere die Feststellung der Exposition der einzelnen Beschäftigten gegenüber gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen (§ 40 Abs 3 ASchG) bei ihrer Tätigkeit.
