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VI.4.2 ERLASS: „NichtraucherInnenschutz (§ 30 ASchG) Aufstellung von Kabinen für Raucherinnen (Spezialfall von Raucherräumen)“

8. AuflJänner 2025

Kabinen für Raucher/innen bestehen aus einem mehr oder weniger abgetrennten Aufenthaltsbereich, der über ein Abluftsystem verfügt, das die rauchhaltige Luft absaugt. Diese wird entweder gefiltert und wieder in den Raum rückgeführt (Umluftführung) oder nach außen abgeführt (Abluftführung).

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