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VI.4.1 ERLASS: „Rechtslage nach dem Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) ab 1. Mai 2018 sowie Erlassbereinigung“

8. AuflJänner 2025

Auf Grund einer Novelle zum Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNSRG), BGBl I Nr. 13/2018, wird mit 1. Mai 2018 kein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie, wie es ursprünglich mit BGBl I Nr. 101/2015 vorgesehen war, eingeführt werden.

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