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VI.2.3 ERLASS: „Freie Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 4 ASVG“

8. AuflJänner 2025

Anwendung von arbeitsrechtlichen Vorschriften auf freie Dienstnehmer

Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl Nr 201/1996, zuletzt geändert durch die 55. Novelle zum ASVG, BGBl I Nr 138/1997, wurde – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – eine Sozialversicherungspflicht für Personen mit freien Dienstverträgen eingeführt (§ 4 Abs 4 ASVG).

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