Das Zentral-Arbeitsinspektorat informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes im Zusammenhang mit der Verpflichtung der Arbeitgeber/innen, für eine ausreichende Information der Arbeitnehmer/innen über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu sorgen.
In diesem Erkenntnis vom 28. Jänner 2004, Zl 2003/02/0261, wurde Folgendes festgestellt:
