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VI.2.1 ERLASS: „Anwendung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen in Bergbau-Arbeitsstätten, einheitliche Vorgehensweise bei Ausnahmen“

8. AuflJänner 2025

Die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) gilt für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung von Bauarbeiten aller Art, unabhängig vom Ort der Durchführung. Das bedeutet, dass die BauV auch in Arbeitsstätten gilt, auf die sich die Genehmigung nach dem Mineralrohstoffgesetz bezieht, wenn Bauarbeiten durchgeführt werden. Wesentlich in diesem Zusammenhang ist die Abgrenzung der Bauarbeit von der Arbeit im Rahmen des Bergbaus (insbesondere Gewinnung).

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