Der VwGH hat sich in seinem Erkenntnis vom 22. Oktober 1999, Zl. 98/02/0234-9, mit den Begriffen Arbeitsstätte und auswärtige Arbeitsstelle in Bezug auf Reinigungsunternehmen auseinandergesetzt und hat im Ergebnis die vom ZAI in diesem Zusammenhang schon bisher getroffene Auslegung bestätigt.
