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Anhang II ArbVG (Milanovic)

Milanovic8. AuflJänner 2025

1
Hiebei handelt es sich um den Artikel IV des BGBl Nr 450/1994. Artikel IV zielt in Anlehnung an das EU-Recht darauf ab, die erheblich erweiterten Informations-, Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Belegschaftsorgane in Angelegenheiten des Arbeitnehmer:innenschutzes übersichtlich zu regeln.

2
Das ArbVG sieht umfassende Mitwirkungsbefugnisse des Betriebsrates in Arbeitnehmer:innenschutzangelegenheiten vor:

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