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zu § 19 ASchG - Anwendungsbereich

Heider/Schneeberger7. AuflFebruar 2017

(1) Arbeitsstätten sind

alle Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sowie Teile von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen, in denen Arbeitsplätze eingerichtet sind oder eingerichtet werden sollen oder zu denen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben (Arbeitsstätten in Gebäuden), sowie

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