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E I-96 – OGH 17.2.2016, 3 Ob 15/16a

Rabl1. AuflNovember 2016

außerordentliche Revision zurückgewiesen

Aus der Begründung:

Dem Kläger obliegt der Beweis des Produktfehlers und der Kausalzusammenhang zwischen Produktfehler und Schaden (RIS-Justiz RS0117103).

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