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E I-94 – OGH 10.6.2015, 7 Ob 82/15g

Rabl1. AuflNovember 2016

ordentliche Revision zugelassen

Aus der Begründung:

Der Kläger sieht in seiner Revision auf Grund des ihm nach der Operation übergebenen Implantate-Passes die Voraussetzungen für eine Haftung der Beklagten als Anscheinsherstellerin verwirklicht.

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