außerordentliche Revision zugelassen
Aus der Begründung:
1. Der Kläger stützt sich in seiner Revision primär auf eine Verletzung der Produktbeobachtungspflicht der Beklagten.
außerordentliche Revision zugelassen
Aus der Begründung:
1. Der Kläger stützt sich in seiner Revision primär auf eine Verletzung der Produktbeobachtungspflicht der Beklagten.
