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E I-87 – OGH 13.9.2012, 6 Ob 215/11b

Rabl1. AuflNovember 2016

außerordentliche Revision zugelassen

Aus der Begründung:

1. Der Kläger stützt sich in seiner Revision primär auf eine Verletzung der Produktbeobachtungspflicht der Beklagten.

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