vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E I-86 – OGH 28.2.2012, 8 Ob 21/11p

Rabl1. AuflNovember 2016

außerordentliche Revision zugelassen

Aus der Begründung:

1. Ein Produkt ist nach § 5 Abs 1 PHG fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, insbesondere (Z 2) angesichts des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden muss. Das Vorliegen eines Fehlers ist am Kriterium der Sicherheitserwartung durchschnittlicher Verbraucher dieses Produkts zu messen (7 Ob 49/01h, ecolex 2001/238, 671 [Ch. Rabl]; Posch in Schwimann3 VII, Einl PHG Rz 23).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!