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E I-74 – OGH 2.7.2009, 6 Ob 94/09f

Rabl1. AuflNovember 2016

ordentliche Revision zurückgewiesen

Aus der Begründung:

1. Bei Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabs sind der konkrete Auftrag und die sonstigen Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Ob dem Rechtsanwalt eine Sorgfaltsverletzung vorzuwerfen ist, bildet daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage (RIS-Justiz RS0026458).

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