außerordentliche Revisionen zugelassen
Aus der Begründung
Nach § 5 Abs 1 PHG ist ein Produkt fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist, besonders angesichts 1.) der Darbietung eines Produktes, 2.) des Gebrauchs des Produktes mit dem billigerweise gerechnet werden kann und 3.) des Zeitpunkts, zu dem das Produkt in den Verkehr gebracht worden ist.

