ordentlicher Rekurs zugelassen
Aus der Begründung des Berufungsgerichts
Das von der klagenden Partei angerufene Berufungsgericht hob diese Entscheidung zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung durch das Erstgericht auf. Es sprach aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei.

