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§ 58. [Bewertung von auf ausländische Währung lautenden Bilanzposten und Termingeschäften] – Kommentierung (Perkounigg/Stecher)

Perkounigg/Stecher4. LfgMärz 2010

I. Übernahme der Bankbilanzrichtlinie

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Nach den ErläutRV11ErläutRV 1130 BlgNR 18. GP 147. wurde mit dieser Bestimmung Art 39 der BBRL (RL 86/635/EWG ) übernommen. Auffallend ist dabei, dass die Bankbilanzrichtlinie im Art 39 Abs 1 von der Umrechnung zum Kassakurs zum Bilanzstichtag spricht. Diese Formulierung lässt offen, ob damit die Umrechnung zum Geld-, Brief- oder Mittelkurs zu erfolgen hat. Der nationale Gesetzgeber schreibt dagegen zwingend die Anwendung des Mittelkurses vor22Ögg, Bankrechnungslegung 214. und lässt somit keinen Spielraum zur Anwendung anderer Kurse.

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