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zu § 56 BRGO Zentralbetriebsrat

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Zentralbetriebsrat

1159
(1) In Unternehmen, in denen ein Zentralbetriebsrat zu errichten ist, werden von diesem folgende Befugnisse ausgeübt:

Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß §§ 110 bis 112 ArbVG;

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