Lindmayr, Handbuch der Arbeitsverfassung8 (2015) Rz 11601160
(1) In Konzernen, in denen eine Konzernvertretung errichtet ist, werden folgende Befugnisse von dieser ausgeübt:Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat gemäß § 110 Abs 6b ArbVG;