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zu § 56a BRGO Konzernvertretung

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Konzernvertretung

1160
(1) In Konzernen, in denen eine Konzernvertretung errichtet ist, werden folgende Befugnisse von dieser ausgeübt:

Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat gemäß § 110 Abs 6b ArbVG;

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