Lindmayr, Handbuch der Arbeitsverfassung8 (2015) Rz 10831083
(1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Zentraljugendvertrauensrates ist ein Wahlvorstand zu bestellen. Der Wahlvorstand besteht aus mindestens zwei Jugendvertrauensratsmitgliedern und einem vom Zentralbetriebsrat zu entsendenden Zentralbetriebsratsmitglied.
<i>Lindmayr</i>, Handbuch der Arbeitsverfassung<sup>Aufl. 8</sup> (2015), Seite 511