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zu § 58 BRWO Wahlkundmachung

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Wahlkundmachung

1071
Auf die Wahlkundmachung ist § 19 sinngemäß anzuwenden. In den Fällen des § 51 Abs 2 hat die Wahlkundmachung überdies zu enthalten:

Die Bestimmung, dass nach der Gruppe der Arbeiter und der Angestellten getrennte Wahlvorschläge einzubringen sind, wobei die Wahlvorschläge nur von Angehörigen der eigenen Gruppe unterfertigt werden können, sowie

Seite 509

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