vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 38 BRWO Zahl der Mitglieder des Zentralbetriebsrates

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Zahl der Mitglieder des Zentralbetriebsrates

1047
(1) In den Zentralbetriebsrat sind zu wählen in Unternehmen

bis zu 1000 Arbeitnehmern

4 Mitglieder;

mit 1001 bis 1500 Arbeitnehmern

5 Mitglieder;

mit 1501 bis 2000 Arbeitnehmern

6 Mitglieder;

mit 2001 bis 2500 Arbeitnehmern

7 Mitglieder;

mit 2501 bis 3000 Arbeitnehmern

8 Mitglieder;

mit 3001 bis 3500 Arbeitnehmern

9 Mitglieder;

mit 3501 bis 4000 Arbeitnehmern

10 Mitglieder;

mit 4001 bis 4500 Arbeitnehmern

11 Mitglieder;

mit 4501 bis 5000 Arbeitnehmern

12 Mitglieder;

mit 5001 bis 6000 Arbeitnehmern

13 Mitglieder;

mit 6001 bis 7000 Arbeitnehmern

14 Mitglieder;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!