2. ABSCHNITT
Zentralbetriebsrat
Errichtung von Zentralbetriebsräten
Umfasst ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des § 1 Abs 1, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden (§ 40 Abs 4 ArbVG), so ist ein Zentralbetriebsrat zu wählen.