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zu § 118 EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

(1) § 24 Abs 6 ist nur auf Gebäude (Gebäudeteile) anzuwenden, die nicht gemäß § 8 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1972 vorzeitig abgeschrieben wurden.

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